FÜR DIE ÄNDERUNGEN IN DER TRINKWASSERVERORDNUNG SENSIBILISIEREN

SHK-BETRIEBE INFORMIERTEN SICH – UNSICHERHEITEN BEI VERBRAUCHERN UND HAUSBESITZERN HOCH

Traunstein (awi). Wichtige Änderungen für Verbraucher und Immobilienbesitzer zu der im Jahr 2001 erlassenen Trinkwasserverordnung sind zum 1. November diesen Jahres in Kraft getreten. In dieser sind neben der Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse auch eine Erhöhung des Verbraucherschutzes eingeflossen, die den hohen Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland erhalten sollen. Viele Verbraucher und insbesondere auch Hausbesitzer sind verunsichert, wie weit sie diese Änderungen tangieren.

Die Betriebe des SHK-Handwerks (Sanitär, Heizung, Klima) sehen sich als „die ersten Ansprechpartner“ in Fragen zu der Trinkwasserverordnung im Zusammenhang mit den bestehenden und künftig einzubauenden Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Darauf wies der Obermeister der Innung Spengler, Sanitär und Heizungstechnik Traunstein, Josef Pflügl aus Reichertsheim am Freitag Nachmittag im Rahmen einer Schulung im Sailer Keller hin, die zusammen mit dem regionalen Fachhandel und dem Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) Berlin durchgeführt wurde. Eingeladen wurden SHK-Betriebe aus den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land, Altötting und Mühldorf. „Die Nachfrage aus den Betrieben war enorm groß. Wir mussten die Teilnahme auf 30 Firmen begrenzen“ sagte Josef Hofmeister, Haustechnikleiter vom Traunsteiner Fachhandel Kreiller.

Die Teilnehmer konnten im Rahmen der Ausführungen und einer anschließenden Prüfung eine Zertifizierung, verliehen vom DFLW, erhalten und können zukünftig die einmal jährlich durchzuführenden Hygiene-Inspektionen durchführen und in einer ersten Bestandsaufnahme den Zustand der Trinkwasser-Installationen bewerten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auch die Berechtigung zur Probenentnahme geplant, die vorerst noch von Fachlabors durchgeführt wird. In die Novellierung der Verordnung ist wie schon im Rahmen der ursprünglichen Verordnung aus dem Jahr 2001 die jeweiligne Gesundheitsämter maßgeblich eingebunden.

Konkret ist durch die Novellierung unter anderem eine Verschärfung der Grenzwerte für Uran und Blei sowie für Legionellen im Trinkwasser festgelegt. Hier wurden die Grenzwerte zum Teil deutlich gesenkt und sehen im Bedarfsfall eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasser-Installationen und eine Gefährdungsanlayse vor um so den Schutz der Bürger zu gewährleisten.

Gravierend seien die Änderungen für Großanlagen betonte Hofmeister. Jeder Warmwasseraufbereiter mit einer Größe von mehr als 400 Liter müsse künftig einmal im Jahr überprüft werden. Dies gelte auch wenn der Wasserinhalt vom Warmwasseraufbereiter zum Wasserhahn größer als drei Liter sei. Für viele Hausbesitzer war die Novellierung der Verordnung mit vielen Unsicherheiten verbunden, weshalb die Innung und der Fachhandel mit der Schulung der SHK-Betriebe nun „in die Offensive“ gegangen ist.

Das Trinkwasser ist vom Gesetzgeber immer schon stark reglementiert führte Pflügl aus. „Nur im Immobilienbereich ist bei der privaten Nutzung wenig geschehen.“ Letztlich sei im Rahmen der Novellierung bei Ein- bis Zweifamilienhäuser – deren Warmwasseraufbereitungsanlagen auch weiterhin nicht melde- beziehungsweise prüfungspflichtig sind – wenig Neues verordnet. Verbraucher und Eigentümer würden aber nun zu dem Thema sensibilisiert.

Er wies darauf hin, dass die neuen Regelungen nun insbesondere bei gewerblicher Nutzung („gewinnbringende Nutzung“) greifen würde, wobei sich das Ein- bis Zweifamilienhaus, das vermietet wird, noch in einer „Grauzone“ befinde, da hier über die jährliche Prüfungspflicht der Anlagen noch nicht entschieden sei.

Obermeister Pflügl sieht die Betriebe als ersten Ansprechpartner für die Verbraucher und Hausbesitzer: „Unser tägliches Brot im SHK-Handwerk ist es, nahe am Kunden vor Ort zu sein. Dort wollen wir die entsprechende Beratung geben und die vorhandenen Unsicherheiten beseitigen und mithelfen, dass unser Trinkwasser die bleibend hohe Qualität hat.“

Presseinformation/ Lokalnachrichten

Nr. 376/ 2011